(10.03.2020) Anwendungswissen für die betriebliche Praxis im Umgang mit dem "DigiTacho" ist das Thema eines aktuellen Seminars der LBS-Akademie. Es soll Kenntnislücken schließen, Verbotsirrtümer ausräumen und Fehler vermeiden helfen.

30 Euro bei einer Überschreitung der Lenkzeit bis zu 30 Minuten. Das doppelte für den Fahrer und zugleich das Dreifache fürs Unternehmen, wenn bis zu 2 Stunden überzogen werden. 250 Euro, wenn die Fahrerkarte nicht mitgeführt wurde. Die Bußgelder sind happig, wenn bei Kontrollen des Digitalen Tachographen („DigiTacho“) derlei ans Tageslicht kommt.

Dabei sind aufgedeckte Verstöße gegen Vorschriften und Gesetze nur ein Teilaspekt des Themas, das in einem aktuellen Seminar der LBS Akademie umfassend behandelt wird: „Digitaler Tachograph und Sozialvorschriften“. Unter dem Leitsatz „Wissen schützt vor Strafe – Unwissenheit nicht“ weist Akademie-Leiter Ludwig Kastl darauf hin, dass schon kleine Lücken und Nachlässigkeiten in der Anwendung des „DigiTacho“ ein Vielfaches dessen an Schaden anrichten kann, was die Investitionen ins Seminar ausmacht.

„Mit Stefan Höck, der unter anderem als Berater und Ausbilder im Bereich Sozialvorschriften im Straßenverkehr tätig ist, verfügen wir über einen Referenten mit ausgeprägtem Fach- und Anwendungswissen, der in der Branche einen sehr guten Ruf genießt“, merkt Kastl an. Unter anderem betrifft das den Kreis der Verantwortlichen. So sind nicht nur Fahrer und – anonym – das Unternehmen im Fall der Fälle verantwortlich, sondern auch Disponenten und Personalverantwortliche müssen die Sozialvorschriften sowie die korrekte Anwendung des „DigiTacho“ in der Praxis zu beherrschen.

Das Spektrum der Aspekte, die hierbei ins Gewicht fallen, ist breiter, als gemeinhin oft angenommen wird. Schließlich umfasst das Fahrpersonalrecht eine Fülle von Vorschriften mit europäischem Hintergrund, bei deren Missachtung hohe Bußgelder und Sanktionen für das Fahrpersonal, den Verkehrsleiter und das Unternehmen drohen.

Darum zählen zum Seminarinhalt rund um den „DigiTacho“ u.a. die Pflichten und Befugnisse der Verantwortlichen im Unternehmen und Details zu Datenspeicherung und Archivierung sowie Auswertungspflichten der Daten. Ein detaillierter Überblick zu Bußgeldbestimmungen und rechtliche Grundlagen ist ebenfalls Teil des Seminars, sowie die Vermeidung bzw. Minderung von Bußgeldbescheiden. Ein Schwerpunkt des Tagesseminars liegt in praktischen Übungen, zum Beispiel zur Fehleranalyse der Fahrerkarten und Fahrzeugdaten, um künftige Fehler zu vermeiden.

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