(27.02.2017)
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat vor Kurzem einen Referentenentwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts veröffentlicht. Der Entwurf sieht eine Stärkung des Teilzeitrechts zugunsten von Arbeitnehmern vor. „Das Vorhaben des BMAS sorgt für erhebliche Mehrarbeit, Mehrausgaben und Planungsunsicherheit in den Personalabteilungen, die vor allem für kleine und mittlere Unternehmen unserer Branche kaum zu bewältigen sind“, erklärt Edina Brenner, Geschäftsführerin des LBS - Landesverbandes Bayerischer Spediteure.
Das BMAS rechtfertigt die geplante Gesetzgebungsinitiative mit dem Wunsch der Beschäftigten nach beruflicher Veränderung, Umgestaltung der privaten Lebensverhältnisse oder der Ausübung anderer schöpferischer Freiheitsgefühle. Die ursprünglich jedem Vertragsverhältnis zugrunde gelegte gegenseitige Leistungsbeziehung gerät dadurch aus dem Gleichgewicht.
Die Novelle sieht eine Änderung der Beweislastverteilung zum Nachteil des Arbeitgebers hinsichtlich des Anspruchs auf Arbeitszeitverlängerung vor. Darüber hinaus soll für den Arbeitnehmer ein Anspruch auf befristete Arbeitszeitreduzierung bestehen. In der Realität sähe diese umgesetzte Regelung dann folgendermaßen aus: Ein Speditionskaufmann mit einer 40 Stunden-Stelle könnte nach neun Monaten seine Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum, z.B. einem Jahr, auf 28 Stunden reduzieren. Nach diesem Jahr kehrt er zu seiner ursprünglichen Vollzeitstelle zurück. Eine erneute Verringerung der Arbeitszeit auf beispielsweise 32 Stunden wäre nach wiederum einem Jahr möglich. Diese Kette lässt sich unendlich fortsetzen, multipliziert mit einer Vielzahl von Arbeitnehmern. Mit dieser Neuregelung muss der Arbeitgeber „Jojo-Effekte“ bei der Arbeitszeit seiner Mitarbeiter einplanen, denn auch die Beweislast, ob eine Verkürzung oder Verlängerung innerbetrieblich tragbar sind, liegt in der Novelle beim Arbeitgeber.
Jede Erhöhung bzw. Reduzierung der Stundenzahl muss aber arbeitgeberseitig mit hohem administrativem Aufwand wieder ausgeglichen werden. Das kann beispielsweise eine interne Umstrukturierung sein, die einen erhöhten Einarbeitungsaufwand erfordert und zunächst Unsicherheit auf Seiten der Arbeitnehmer schafft. Auf der anderen Seite kann die Ausgleichsmaßnahme die Suche und Einstellung eines neuen Teilzeitmitarbeiters sein. Im obigen Beispiel hat die Personalabteilung nun die Aufgabe, eine Teilzeitkraft für zwölf Stunden, noch dazu auf ein Jahr befristet, zu finden. Noch schwieriger wird es, wenn ein weiteres Jahr später eine Acht-Stunden-Stelle befristet zu besetzen ist. Das ist realitätsfern.
Die Speditions- und Logistikbranche in Bayern verfolgt die gesellschaftliche Diskussion zur Arbeitszeitflexibilisierung und ist gerne bereit, im Rahmen des bestehenden Teilzeit- und Befristungsgesetzes begründeten Teilzeitwünschen ihrer Beschäftigten nachzukommen und entsprechende Möglichkeiten anzubieten. „Doch sind wir der Auffassung, dass der bisherige gesetzliche Rahmen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes, der bereits Flexibilisierungsmöglichkeiten für Be-schäftigte beinhaltet, ausreichend ist. Eine Novellierung im geplanten Umfang ist für die Unternehmen der Speditions- und Logistikbranche im wahrsten Sinne des Wortes kontraproduktiv“, erklärt Brenner abschließend.