(12.01.2016)
Der LBS - Landesverband Bayerischer Spediteure e.V. unterstützt grundsätzlich die Bemühungen, mit gesetzgeberischen Maßnahmen Sozialstandards für LKW-Fahrer im Straßengüterverkehr zu verbessern. Derzeit plant das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) dazu nationale gesetzliche Änderungen, unter anderem im Fahrpersonalgesetz, um vorhandene Rechtsunsicherheiten bezüglich der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten der LKW-Fahrer zu beseitigen. Derzeit dürfen LKW-Fahrer reduzierte Wochenruhezeiten im LKW verbringen, für die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit fehlt dagegen eine klare Regelung. „Dazu ist aber eine EU-weite Regelung nötig. Um die Arbeitsbedingungen im Bereich des Fahrpersonals zu verbessern, sind Gesetzesänderungen im nationalen Rahmen nicht zielführend“, sagt Edina Brenner, Geschäftsführerin des LBS.
Der deutsche Fahrer verfügt in seinem LKW in der Regel über ein vollausgestattetes Fahrerhaus mit komfortabler Schlafkabine, Küchenutensilien und ausreichend Stauraum für persönliche Gegenstände. Innerhalb der LKW-Flotte eines Unternehmens bestehen die Fahrer deshalb regelmäßig auf „ihrem“ LKW. Das Verbringen der Ruhezeit im Fahrzeug ist daher für sie meist eine bessere Alternative als eine externe Unterkunft, in dem Wissen, dass die firmeninterne Disposition in Abstimmung mit der Tourenplanung eine regelmäßige Rückkehr zum Heimatstandort vorsieht. Ganz im Gegensatz zu einigen ihrer osteuropäischen Fahrerkollegen, die oft monatelang mit ihren LKW in Europa unter sozial fragwürdigen Bedingungen unterwegs sind.
Aus diesem Grund haben Frankreich und Belgien ihre Vorschriften verschärft. Das Verbringen der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im LKW ist in diesen Ländern verboten. Eine zwingende Rückkehr des Fahrpersonals zum Wohnort oder Betriebssitz ist dagegen nicht vorgesehen. Konsequenz dieser nationalen französischen bzw. belgischen Regelung ist allerdings, dass dieses Fahrpersonal oftmals die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit auf grenznahen deutschen Parkplätzen verbringt. Dies verdeutlicht, dass nationale Regelungen im internationalen Straßengüterverkehr keine Lösung sein können, sondern das Problem nur verschieben.
Die geplante Anpassung des Fahrpersonalgesetzes in Deutschland sieht dagegen zusätzlich vor, dass Fahrer ihre regelmäßige wöchentliche Ruhezeit, das heißt am Ende einer Doppelwoche, zwingend am eigenen Wohnort oder am Unternehmenssitz in einer festen Unterkunft verbringen müssen. Damit wird die französische / belgische Lösung erheblich verschärft und ist aus Sicht des LBS unverhältnismäßig: „Dass der Fahrer seine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit zwingend am Wohn- / Unternehmenssitz verbringen muss, macht eine effektive Tourenplanung unmöglich. Im Zweifelsfall muss der Fahrerwechsel im Ausland per Flugzeug erfolgen, was angesichts der Margen im Speditionsgeschäft nicht darstellbar ist“, sagt Brenner. „Der LBS unterstützt daher eine einheitliche, EU-weite Lösung in Anlehnung an die französischen und belgischen Ansätze. Gleich-zeitig muss dann auch sichergestellt sein, dass Verstöße gegen diese Regelung geahndet werden können“, so die LBS-Geschäftsführerin.
LBS fordert EU-weite Regelung für regelmäßige wöchentliche Ruhezeit des Fahrpersonals