LBS-Informationsveranstaltung "Fallstrick Logistikvertrag: Modell der Zukunft oder illegale Arbeitnehmerüberlassung? Potentielle Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) erkennen und unterbinden" am 14.05.2014 | |||||||
|
|||||||
(09.04.2014) Sehr geehrte Damen und Herren, die Speditions- und Logistikbranche vernetzt sich immer stärker mit den Produktionsprozessen der Industrie. Es entstehen neue Geschäftsbereiche, die Sie mit Logistikverträgen rechtlich absichern. Verträge, in denen die Übergänge zwischen speditions- und werkvertraglichen Komponenten sowie Arbeitnehmerüberlassung häufig fließend sind. Bei der rechtlichen Gestaltung werden die Vereinbarungen mit dem Kunden zwar vielfach als Logistikvertrag oder auch Werkvertrag tituliert, stellen inhaltlich aber Arbeitnehmerüberlassung dar. Dies hat erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen, wenn die Voraussetzungen nach dem AÜG vorliegen. Denn die Bezeichnung des Vertrages ist irrelevant, allein die gelebte Praxis zählt! In dieser Veranstaltung informieren wir aktuell über die elementaren Voraussetzungen zur Abgrenzung zwischen Speditions-/Werk-/Dienstvertragselementen des Logistikvertrages und Arbeitnehmerüberlassung. Sie erhalten einen Überblick sowohl über die unternehmerischen Risiken, als auch über die so genannten K.O.-Kriterien i.S.v. Scheinwerkverträgen aus Sicht der Behörden sowie der aktuellen Rechtsprechung. Nutzen Sie diese Chance und informieren Sie sich aus erster Hand! Termin: Mittwoch, 14. Mai 2014, 09.00 Uhr – ca. 12:30 Uhr Ort: LBS – Landesverband Bayerischer Spediteure e.V., Wilhelm-Wagenfeld-Str. 4 (2. Stock), 80807 München Programm:
Referentin: Frau RAin Eva Fricke, Syndika des LBS – Landesverband Bayerischer Spediteure e.V. Preis: Bitte informieren Sie uns mit beiliegendem Antwortfax bis spätestens Dienstag, den 29.04.2014, ob Sie verbindlich teilnehmen werden. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! |
|||||||
Ort München | |||||||