LBS-Informationsveranstaltung „Reisekostenrecht 2014 – die Reform und ihre Folgen“ am 30.04.2014 | |||||||
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(19.03.2014) Sehr geehrtes Mitglied, mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung des Reisekostenrechts hat der Gesetzgeber die bisherigen Bestimmungen zum steuerlichen Reisekostenrecht erstmals vollständig gesetzlich geregelt. Für die Zuordnung des Arbeitsnehmers (z.B. LKW-Fahrer) zu einer ersten Tätigkeitsstätte muss die arbeits- oder dienstrechtliche Zuordnungsentscheidung des Arbeitgebers eindeutig sein und vom Arbeitgeber dokumentiert werden. Ein umfangreiches präzisierendes Einführungsschreiben des Bundesministeriums für Finanzen ist vom LBS – Landesverband Bayerischer Spediteure e.V. im Herbst 2013 veröffentlicht worden. In dieser Veranstaltung werden Sie aktuell über die Neuerungen des steuerlichen Reisekostenrechts, die sich nicht nur durch den Wechsel von der „regelmäßigen Arbeitsstätte" zum neuen Begriff der „ersten Tätigkeitsstätte" ergeben, informiert. Sie erhalten einen Überblick über die Änderungen in der steuerlichen Behandlung von Reisekosten sowie den Reisekostenvergütungen (Spesen) bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 01. Januar 2014. Die Veranstaltung richtet sich sowohl an Mitglieder der Geschäftsleitung, als auch an Personalverantwortliche und Mitarbeiter/innen der Finanzbuchhaltung. Unsere Referentin, Frau Claudia Auernhammer, ist bundesweit anerkannte Expertin im Reisekostenrecht und ist Spezialistin für die Umsetzung von lohnsteuerlichen Vorgaben. Nutzen Sie diese Chance und informieren Sie sich aus erster Hand! Termin: Ort: Programm:
Referentin: Preis: Bitte informieren Sie uns mit beiliegendem Antwortfax bis spätestens Freitag, den 11.04.2014, ob Sie verbindlich teilnehmen werden. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! |
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Ort München | |||||||